Existenzsicherung in Coronazeiten

Ganz ohne jede Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der aktuellen Krise, so Winfried König vom Vorstand DIE LINKE Vogelsbergkreis, blieben bisher die Empfänger von Arbeitslosengeld II-Leistungen, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von Asylbewerberleistungen.

Ganz ohne jede Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der aktuellen Krise, so Winfried König vom Vorstand DIE LINKE Vogelsbergkreis, blieben bisher die Empfänger von Arbeitslosengeld II-Leistungen, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von Asylbewerberleistungen. „Ist es grundsätzlich schon problematisch, dass Menschen in unserem Land auf Tafeln angewiesen sind, um die Essenversorgung zu sichern, musste diese, die Not lindernde ehrenamtliche Hilfe, aufgrund der Infektionsgefahr eingestellt werden.

Gleichzeitig stiegen die Preise für Lebensmittel von 8 % bis hin zu 70 % bei einigen Obst- und Gemüsesorten“, so König weiter.

Auch Eigeninitiative könne die Not kaum lindern. Gelinge es einem erwerbsgeminderten oder berenteten Grundsicherungsempfänger einen leichten Aushilfsjob wie Zeitungaustragen zu finden, so bekomme er vom Sozialhilfeträger 70 % des erhaltenen Lohnes auf die Grundsicherung angerechnet. Verdiene er 100 € zusätzlich dürfe er davon praktisch nur 30 € behalten. Arbeitslosengeld-II-Empfänger seien hier mit einem Freibetrag von 100 € nur unwesentlich bessergestellt.

Nur im Bildungsbereich gebe es für die Kinder, die mit von Grundsicherung leben, einen Zuschuss von 150 € zur Anschaffung eines Computers für den Online-Unterricht. Diese Hilfe wirke aber eher wie ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, da ein geeigneter Computer mindestens 350 € koste. Es werde also vorausgesetzt, dass die Eltern von ihren geringen Einnahmen pro Kind noch Rücklagen von mindestens 200 € zum Computerkauf bilden können. Dies sei nicht realistisch.

Um das Existenzminimum der ober genannten Gruppen in Krisenzeiten wirklich zu sichern, fordert die Partei DIE LINKE deshalb eine Aufstockung der monatlich ausgezahlten Leistungen um 200 € für Erwachsene und 150 € für Kinder. Für schulpflichtige Kinder solle über ein Bildungs- und Teilhabepaket ein einmaliger Zuschuss von 500 € für Computer und weitere IT-Ausstattung gezahlt werden.

Dietmar Schnell, stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Kreistag, ergänzt:

„Selbst dies reicht aber bei weitem nicht aus. Für den Onlineunterricht benötigen die Kinder einen Internetanschluss mit entsprechendem Vertrag.“ Die Kosten hierfür seien im Budget mit 36,56 Euro deutlich zu niedrig veranschlagt. Schnell schlägt daher vor, der Kreis möge bei Bedarfsgemeinschaften mit schulpflichtigen Kindern hier schnell und unbürokratisch Abhilfe schaffen. „Wir dürfen in dieser Situation die Chancen armer Kinder im Bildungsbereich nicht noch weiter verschlechtern“, fordert Schnell abschließend.