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Sitzung 26.09.2011
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Armuts- und Sozialbericht
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Armuts- und Sozialbericht für den Vogelsberg
Die Untersuchung und Kenntnis über die soziale Situation der Menschen im Kreis ist bedeutsam für die notwendigen Entscheidungen in der Sozialpolitik. Deshalb beschließt der Kreistag die Erstellung eines Armuts- und Sozialberichts (Sozialatlas).
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Vogelsbergkreis – gentechnikfreie Region
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Vogelsbergkreis – gentechnikfreie Region
Der Kreistag spricht sich gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Vogelsbergkreis aus. Der Kreisausschuss wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass der Vogelsbergkreis frei von gentechnisch veränderten Pflanzen und Saatprodukten bleibt.
In die Pachtverträge für land- oder forstwirtschaftlich genutzte kreiseigene Flächen ist aufzunehmen: Der Pächter verpflichtet sich, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen.
Der Kreistag appelliert darüber hinaus an die kreisangehörigen Kommunen, auf ihrenverpachteten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu untersagen. Dieser Appell ergeht auch an alle Grundstückseigentümer für ihre verpachteten Flächen, insbesondere an die Kirchen.
Der Kreistag bittet die Land- und Forstwirte im Vogelsbergkreis, keine Flächen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zur Verfügung zu stellen und auf den Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut zu verzichten.
Initiativen und freiwillige Zusammenschlüsse von Landwirten und Handel für einen gentechnikfreien Anbau sowie den Vertrieb von Produkten sollen unterstützt werden. Vogelsberg Consult möge prüfen, ob dazu ein Vermarktungskonzept entwickelt werden kann und welchen Nutzen in diesem Zusammenhang eine Selbstverpflichtungserklärung der Landwirte und der Lebensmittelerzeuger verspricht.
Der Kreisausschuss wird gebeten, diesen Beschluss an folgende Adressaten weiterzuleiten: Hessische Landesregierung, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Städte und Gemeinden im Vogelsbergkreis, Bauernverband und Kreislandwirt, Zivilcourage Vogelsberg, Natur- und Umweltschutzverbände der Region.
Im Frühjahr 2012 wird eine Bürgerversammlung zum Thema durchgeführt, mit dem Ziel, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und für das Projekt zu gewinnen.
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Gaspreiserhöhung von 20% ist unzumutbar
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Gaspreiserhöhung von 20% ist unzumutbar!
Der Kreistag erklärt entschieden, dass eine 20%ige Gaspreiserhöhung, vor allem im Vergleich mit anderen Anbietern in Hessen, für die Kunden der GWV unzumutbar ist.
Die angeführten Gründe, dass nun gestiegene Beschaffungspreise an die Kunden weiter geben werden müssen, ist angesichts der Entwicklungen der Preise auf dem Gasmarkt nicht begründbar. Schlechte langfristige Lieferverträge, die den Gaspreis noch immer an die Entwicklung des Ölpreises binden sollen jetzt auf die Kunden abgewälzt werden.
Der Kreisausschuss als Gesellschaftervertreter in der GWV möge dringend darauf hinwirken, dass die Entscheidung einer 20%igen Preiserhöhung korrigiert wird.
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Entscheidungen zum Kreiskrankenhaus Alsfeld
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Entscheidungen zum Kreiskrankenhaus Alsfeld
Im Januar 2011 hat der Kreistag mit einer Erhöhung der finanziellen Bürgschaft die Liquidität des Kreiskrankenhauses abgesichert. Noch immer stehen aber Berichte des Kreisausschusses über die Möglichkeiten von Kooperationen des KKA mit anderen regionalen Einrichtungen aus.
Der Kreisausschuss möge dem Kreistag berichten, wie sich die Situation derzeit darstellt, welche Maßnahmen eingeleitet wurden, um das KKA als kommunale Einrichtung zu erhalten, welche Ergebnisse es gibt und welche weiteren Maßnahmen geplant sind.
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Situation auf der B 254
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Situation auf der B 254
Wie schätzt der Kreisausschuss die Lage entlang der B 254 für die Anwohner ein?
In welchem Maße nutzen Lastkraftwagen die B 254 zur Mautumgehung?
Sieht der KA Möglichkeiten, dies drastisch einzuschränken? Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift der KA hierzu?
Sieht der KA Chancen zumindest nachts ein LKW-Fahrverbot auf dieser Strecke durchzusetzen?
Welche (weiteren) Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit (insbesondere vor Schallemissionen, vulgo Lärm) und Sicherheit der Anwohner der B 254 wären nach Ansicht des KA kurz- oder mittelfristig realisierbar?
Welche Schlüsse zieht der KA aus dem massiven Umsatzeinbruch vieler Gewerbebetriebe in Angersbach und Lauterbach aufgrund der vorübergehenden Straßensperrung im Zuge der Erneuerung der Fahrbahn der B 254 für die Planung der Umgehung von Lauterbach und Wartenberg?
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Antwort zur Anfrage B254
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Kreistagssitzung am 26. September 2011;Berichtsantrag der Fraktion Die Linke betr. Situation auf der B 254 TOP 19, KT-Drucksache X/KT/0039
Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem Berichtsantrag der Fraktion Die Linke vom 30.08.2011 nehme ich wie folgt Stellung
Frage 1:Wie schätzt der Kreisausschuss die Lage entlang der B 254 für die Anwohner ein? Mit dieser Frage hat sich der Kreisausschuss bisher nicht befasst.
Frage 2:In welchem Maße nutzen Lastkraftwagen die B 254 zur Mautumgehung?Das Durchfahrtsverbot für Lkw über 12 to im Durchgangsverkehr im Zuge der B 254 zwischen der Anschlussstelle Felsberg (A 7) und der Anschlussstelle Fulda (A7) - und damit auch auf der gesamten Strecke im Vogelsbergkreis - wurde von dem Regierungspräsidium Kassel mit Erlass vom 27.09.2006 als zuständiger Behörde angeordnet und gilt seit Herbst 2006.
Laut Mitteilung der Polizei wurden seit 2007 bis heute (Stand 12.09.2011) insgesamt 579 Kontrollen auf der B 254 im Bereich des PP Osthessen durchgeführt. Dabei wurden 2.630 Lkw kontrolliert und 63 Verstöße gegen das o.a. Durchfahrtsverbot (684 sonstige Verstöße) festgestellt. Dies entspricht einer Quote von 2,4 %. Die relativ hohe Kontrolldichte und die geringe Zahl an festgestellten Verstößen gegen das genannte Durchfahrtsverbot machen deutlich, dass Lastkraftwagen auf der B 254 innerhalb des Vogelsbergkreises fast ausschließlich im Ziel- und Quellverkehr verkehren. Das Regierungspräsidium Kassel hat den Durchgangsverkehr wie folgt definiert (Quelle:hessen.de/irj/RPKS/...):„Durchgangsverkehr liegt nicht vor, wenn eine Fahrt dazu dient, ein Grundstück an der vom Verkehrsverbot betroffenen Straße oder an einer Straße, die durch die vom Verkehrsverbot betroffenen Straße erschlossen wird, zu erreichen oder zu verlassen (Be- und Entlader, Unternehmen mit Betriebssitz).
Diese Regelung dient der Versorgung der Bevölkerung und der Belieferung regionaler Betriebe. Um potentielle Ausnahmegenehmigungen auf ein geringes Maß zu beschränken, wird diese Definition wie folgt interpretiert die Festlegung „...eine(r) Straße, die durch die vom Verkehrsverbot betroffenen Straße erschlossen wird...." bezieht sich auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen, die in die gesperrte Straße einmünden. Dies gilt nicht wenn vor Erreichen der gesperrten Straße die Anschlussstelle einer Autobahn nutzbar ist, in einem Radius von 75 km Luftlinie Güter zu befördern. (Be- und Entladeort müssen sich in einem Umkreis von 75 km befinden). Dies gilt auch für notwendige Leerfahrten, Sog. Versorgungsfahrten (Tanken, Fahrerwechsel oder Fahrten zum Wohnsitz des Fahrers) sind keine Fahrten, die von den Regelungen a) und b) abgedeckt sind. Es bedarf hierzu einer Ausnahmegenehmigung, die nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden kann."
Frage 3:Sieht der KA Möglichkeiten, dies drastisch einzuschränken? Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift der KA hierzu? Ergibt sich aus den anderen Antworten. Frage 4:Sieht der KA Chancen zumindest nachts ein LKW-Fahrverbot auf dieser Strecke durchzusetzen? Durch den fast ausschließlichen Ziel- und Quellverkehr (siehe Frage 2) ist ein Nachtfahrverbot für Lkw auf der B 254 nicht zielführend und würde überwiegend den regionalen Wirtschaftsverkehr treffen.
Frage 5:Welche (weiteren) Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit (insbesondere vor Schallemissionen, vulgo Lärm) und Sicherheit der Anwohner der B 254 wären nach Ansicht des KA kurz- oder mittelfristig realisierbar? Nach Auskunft des ASV Schotten konnten bisher und können auch weiterhin Förderungsanträge für Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) dort gestellt werden. Verkehrsrechtliche Maßnahmen, z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen für Lkw auf 30 km/h innerots, sind unter Berücksichtigung der §§ 39 und 45 StVO nicht zwingend geboten und daher nicht möglich. Würde die auch für Lkw innerörtlich geltende
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Ergebnisse im MRE-Netz (Multiresistente Erreger)
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Seit Februar dieses Jahres beteiligt sich der Vogelsbergkreis am mittelhessischen MRE-Netz zur Bekämpfung Multiresistenter Erreger in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.
Welche Maßnahmen wurden im Rahmen des Netzwerks bereits ergriffen und wie wird die Arbeit des Netzwerks beurteilt?
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Energiegenossenschaft Vogelsberg
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Energiegenossenschaft Vogelsberg
Hat sich der Kreis an der Energiegenossenschaft Vogelsberg eG beteiligt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, beabsichtigt der Kreis dies kurz- oder mittelfristig zu tun?
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Fußgängerüberweg K84
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Fußgängerüberweg K84, Angersbach
Welche Möglichkeiten sieht der Kreisausschuss, im Zuge der Erneuerung der Rudloser Straße in Angersbach (K 84), einen Fußgängerüberweg zu errichten?
Begründung: Die viel befahrene K 84, die Angersbach zentral durchschneidet, wird täglich von zahlreichen Kindern auf dem Weg zu Schule, Turnhalle und Kindergarten bzw. von dort nach Hause sowie einer großen Zahl älterer Menschen überquert, in den Wintermonaten häufig auch bei Dunkelheit.
Dabei kommt es aufgrund der Unübersichtlichkeit und teils sehr hoher Geschwindigkeiten der Autofahrer immer wieder zu gefährlichen Situationen. Nach der geplanten Verbreiterung der Straße ist mit einem noch höheren Fahrzeugaufkommen und noch mehr Rasern zu rechnen.
Hier könnte ein Fußgängerüberweg die Sicherheit deutlich erhöhen und, als Nebeneffekt, die gefahrenen Spitzengeschwindigkeiten, die häufig jenseits der erlaubten 50 km/h liegen, zumindest in diesem Bereich spürbar reduzieren.
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Zustand der jüdischen Friedhöfe
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Zustand der jüdischen Friedhöfe im Vogelsbergkreis
Basierend auf der Richtlinie der Hessischen Landesregierung zur „Sicherung und Betreuung der jüdischen Friedhöfe in Hessen“ möge der Kreisausschuss über den aktuellen Zustand der jüdischen Friedhöfe im Kreisgebiet berichten.
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