27.02.2008: Der Vogelsbergkreis als eine der sogenannten 69 Optionskommunen in Deutschland ist selbst für die Betreuung im Rahmen des Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) zuständig:
Dazu zählen Vermittlung, Beratung, Förderung, Qualifizierung und Sicherstellung von Unterstützungszahlungen im Bereich Arbeitslosengeld II.
Dem Vogelsbergkreis stehen dazu derzeit ca. 4,4 Millionen Euro aus Bundesmitteln für Eingliederungsleistungen jährlich zur Verfügung.
Wie aus einer Antwort des Bundes-Sozialministeriums auf eine parlamentarische Anfrage jetzt bekannt wurde, hat der Vogelsbergkreis beantragt aus den 4,4, Millionen Euro Eingliederungsmitteln für Arbeitslose 700.000 Euro zusätzlich für Verwaltungszwecke (das sind 15,84% ) einsetzen zu können. Dieser Antrag ist vom Ministerium inzwischen auch genehmigt worden.
Laut Michael Riese, Kreistagsabgeordneter der Linken im Vogelsberg wäre es sehr ärgerlich, wenn auf Kosten der beruflichen Förderung beispielsweise von Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen Gelder in die Kommunalverwaltung umgeleitet werden. Dies muss um so mehr, als schon mehrfach der Vogelsbergkreis in Berlin vorstellig geworden ist, um geplante Mittelkürzung zu verhindern, weil dann die Finanzierung von Qualifizierungs- und Eingliederungsprojekten gefährdet seien.
Riese wünscht deshalb Auskunft von der Kreisverwaltung, warum zusätzliche Mittel für die Verwaltung beantragt worden sind und wofür diese konkret vorgesehen seien.
» Ausschreibung statt Kommunalisierung: großer Fehle
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