Foto: von links nach rechts: Christian Rehmer, Dietmar Schnell, Marjana Schott (MdL)
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die von CDU/CSU und SPD durchgesetzte willkürliche Kürzung der Pendlerpauschale verletzt das Grundgesetz, namentlich den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Selbst nachdem der Bundesfinanzhof, das höchste Finanzgericht Deutschlands, bereits auf grundsätzliche Bedenken hingewiesen hatte, verweigerten die Regierungsfraktionen bei namentlicher Abstimmung im September 2008 noch ihre Zustimmung zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE für eine verfassungskonforme politische Entscheidung. Auch der Abgeordnete Brand aus Fulda (CDU) verewigerte dem Antrag auf Wiedereinführung der alten Regelung seine Stimme, er nahm an der Abstimmung einfach nicht teil. „Da stellt sich mir schon die Frage, wie ernst es Herrn Brand mit seiner Kritik an der Kürzung der Pendlerpauschale war und ist,“ betonte Dietmar Schnell, Landtagskandidat der Partei DIE LINKE, auf einer Kreismitgliederversammlung seiner Partei.
„Wenn jetzt von jenem MdB Brand über den CDU-Kreisvorsitzenden Künz bis hin zu Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) unisono alle das Urteil mit teils hanebüchenen Begründungen begrüßen, stellt sich dem unvoreingenommenen Beobachter doch die Frage, warum wurde jenes Gesetz überhaupt verabschiedet bzw. im September nicht als Zeichen später Reue zurückgenommen“, so Schnell weiter.
Nun sollte schnellstens eine gerechte Lösung gefunden werden, d.h. die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung einer Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer und für diejenigen, die so wenig verdienen, dass sie eine Entfernungspauschale nicht von der Steuer absetzen können, müsse es entsprechende Auszahlungen geben.
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