Die Menschen im Vogelsberg haben Anspruch auf eine wohnortnahe und hochwertige medizinische Versorgung. Dies sicher zu stellen ist die allererste Aufgabe aller Kommunalpolitiker.
In der aktuellen Diskussion um die Zukunft des Kreiskrankenhauses Alsfeld werden die Menschen aber vor Alternativen gestellt, die so keine sind.
Landrat Marx und die SPD wollen im Kreistag am 21.09. die Verschmelzung des Kreiskrankenhauses Alsfeld mit den Kliniken Bad Hersfeld beschließen. Die Absicht, mit Bad Hersfeld zusammen zu arbeiten mag medizinisch Vorteile haben, der vorgelegte Verschmelzungsvertrag ist aber Mist.
Im Gespräch war noch der Verkauf des Krankenhauses an das Eichhof-Krankenhaus in Lauterbach. Die CDU und ihre Koalition wollen vor diesem Hintergrund zuerst ein Konzept, sich also möglichst nicht festlegen - sprich: die Sache verschieben.
Für eine gute medizinische Versorgung sollte vor allem ein regionales Netz der medizinischen Einrichtungen geknüpft werden. Formen der Zusammenarbeit mit den großen Kliniken in Fulda und Bad Hersfeld stehen einem solchen regionalen Netz nicht im Wege. Ein Verkauf des Alsfelder Krankenhauses oder die Verschmelzung mit den Bad Hersfelder Kliniken ist gar keine zwingende Voraussetzung für die enge Zusammenarbeit.
Im Kern sind aber Landrat, CDU und die SPD von der Angst getrieben, dass das Alsfelder Krankenhaus zukünftig finanzielle Defizite erzeugt und damit den Haushalt des Kreises belasten könnte. Man sucht also danach, das Alsfelder Krankenhaus gut unter die Haube zu bringen. In den großen Bad Hersfelder Kliniken scheint ein solcher Bräutigam auf der Matte zu stehen. Mit den Interessen der Vogelsberger nach einer guten medizinischen Versorgung und den Interessen der Beschäftigten, nach menschenwürdigen guten Arbeitsplätzen (eine wichtige Voraussetzung für die gute medizinische Versorgung) hat das alles erstmal nichts zu tun.
Alle bisherigen Erfahrungen lehren, dass die medizinischen Leistungen und die Arbeitsbedingungen an den Krankenhäusern schlechter werden, wenn Krankenhäuser ganz oder in Teilen privatisiert werden.
Die gesundheitliche Gesetzgebung der Bundesregierung befördert die stetige Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung und spielt den großen Krankenhauskonzernen in die Hände, die die stationäre und auch die ambulante Versorgung monopolisieren wollen. In solcher Situation werden vor allem die kommunalen Einrichtungen zu Opfern der Privatisierung. Etliche, versuchen sich der Übernahme durch die Großen zu entziehen, indem sie selber mit den gleichen Methoden den Service kommerzialisieren und als Verbünde versuchen auf dem Gesundheitsmarkt mitzuspielen.
Die großen privaten Klinikkonzerne haben genügend Kapital zusammen, um kleinere Krankenhäuser aber auch Arztniederlassungen aufzukaufen
aufzukaufen. Ein Verkauf des Alsfelder Krankenhauses, an wen auch immer, darf deshalb gar nicht in Frage kommen.
Die Verantwortung der Bundesebene für die negativen Zustände im Gesundheitswesen darf nicht dazu verleiten zu glauben, man sei auf kommunaler Ebene dem Druck völlig ausgeliefert und könne für eine gute Gesundheitsversorgung nichts tun.
Gesundheit darf keine Ware sein, das bedeutet, dass die Entwicklung unseres Krankenhauses demokratisch kontrolliert werden muss. Die Tatsache, dass ein Krankenhaus im Eigentum des Kreises ist, ist dafür keineswegs ausreichend.
Die Bad Hersfelder Kliniken und auch das Alsfelder Krankenhaus sind zwar im öffentlichen Eigentum, sie werden aber als GmbHs, also in privater Rechtsform geführt. Sowohl die Klinken Bad Hersfeld als auch das Alsfelder Krankenhaus haben schon viele Bereiche in Tochtergesellschaften ausgelagert und nach allen Regeln betriebswirtschaftlicher Kunst zu Ungunsten der Patienten und der Beschäftigen privatisiert.
Wer eine nichtkommerzielle gute Gesundheitsversorgung im Vogelsberg wünscht, muss vor allem dafür sorgen, dass das Alsfelder Krankenhaus vollständig wieder in öffentlicher Rechtsform geführt wird und alle Beschäftigten wieder uneingeschränkt zu den Bedingungen des Tarifvertrages des Öffentlichen Dienstes arbeiten können.
Der Vogelsbergkreis sichert so eine öffentlich gesteuerte Gesundheitsversorgung. Aauf dieser Basis kann allen anderen Einrichtungen in der Umgebung in vielfältiger Formen der Zusammenarbeit angeboten werden.
Auch diese Einrichtungen sollten aber zu den Bedingungen des Öffentlichen Dienstes beschäftigen! Eine betriebliche Vernetzung mit dem Lauterbacher Krankenhaus muss aus Sicht der LINKEN dazu führen, dass der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes dort Anwendung findet. Es gibt keinen Grund, dass die Arbeit dort zu schlechteren Bedingungen gemacht werden muss als in Alsfeld!
Änderungsantrag der LINKEN im Vogelsberger Kreistag zum Antrag „Medizinische Versorgung im Vogelsbergkreis“
Der Kreisausschuss und der zuständige Fachausschuss „Jugend, Gesundheit und Soziales" im Kreistag werden beauftragt, ein Konzept zur Sicherstellung, Optimierung und Erweiterung der medizinischen Versorgung des Vogelsbergkreises durch eine verstärkte Vernetzung der regionalen Krankenhauseinrichtungen auszuarbeiten.
Das KKH Alsfeld bleibt als kommunales Krankenhaus der Grundversorgung mit Bestandsgarantie nach dem Krankenhausplan des Landes Hessen erhalten und wird in all seinen Betriebsteilen in öffentlicher Rechtsform geführt. Für alle dort Beschäftigten findet der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes Anwendung.
Betriebliche Zusammenschlüsse des KKH Alsfeld mit anderen Krankenhauseinrichtungen erfolgen ebenfalls ausschließlich in öffentlicher Rechtsform.
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