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Auszug aus der Frankfurter Rundschauvom 17.02.09

Konjunkturpakete
Städte sind heiß aufs Geld
VON FRANK W. METHLOW

Aufrechnung erledigt

Vergabeverfahren
Im nationalen Vergabeverfahren
von Bauleistungen werden drei Stufen unterschieden.

Freihändige Vergabe, wenn aufgrund der Eigenart des Auftrages und/oder
geforderter Leistungsfähigkeit keine echte Anbieterauswahl besteht.
Beschränkte Ausschreibung nach
öffentlichem Teilnahmewettbewerb oder wenn die meist erheblichen Aufwendungen für eine öffentliche Ausschreibung unverhältnismäßig sind.

Öffentliche Ausschreibung bei großen Bauvolumen etwa im Straßenbau.Hessen
Offen war bisher, ob die für Schulen zweckgebundenen Leistungen des Bundes aus dem Konjunkturpaket II (für Hessen 327 Millionen Euro) gegen das entsprechende hessische Investitionsprogramm für Schulen (950 Millionen Euro) aufgerechnet werden. Das ist formal zwar der Fall. Aber die so frei werdenden Landesmittel werden jetzt den Kommunen in gleicher Höhe für allgemeine Investitionen zur Verfügung gestellt.

Entsprechend den Verabredungen in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP werden zudem die Vergaberichtlinien der öffentlichen Hand für Bauleistungen befristet deutlich gelockert. Auch die Frage, inwieweit bereits in den Haushalten 2009 der Gebietskörperschaften eingeplante Investitionsvorhaben bei der Förderung berücksichtigt werden, ist geklärt. Dies war bisher grundsätzlich ausgeschlossen worden, um kommunale Mitnahmen zur Sanierung der eigenen Haushalte zu verhindern und zusätzliche Investitionen auszulösen. Diese Mitnahmen will das Land jetzt stattdessen mit einer klar definierten Missbrauchsklausel ausschließen.

Als negatives Musterbeispiel gilt hier der Vogelsbergkreis. Der hatte in Erwartung der Wiesbadener Millionen kurzerhand sämtliche für 2009 ursprünglich eingesetzten Mittel für Schulen aus dem Etat genommen und so den Haushalt saniert.