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Kreislaufwirtschaftsgesetz - Privatisierung erstmal vom Tisch
Die Kreistagsfraktion der LINKEN begrüßt Bundesratsentscheidung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Am 27.05.2011 beriet der Bundesrat über die Neufassung des bisherigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Bundestags-Drs. 216/11), das zukünftig nur noch Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) heißen soll.
Anlass für das neue KrWG waren die Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie.

Die Bundesregierung nahm aber die Anpassung des deutschen Abfallrechtes an die europäischen Vorgaben zum Anlass, mit ihrem Gesetzesentwurf insbesondere die lukrative Wertstofferfassung aus dem Abfall von Privathaushalten gewerblichen Betreibern zu überlassen.
Die kommunalen Abfallentsorger blieben dann alleine auf der kostenträchtigen Abfallbeseitigung sitzen.

Wie die kommunalen Spitzenverbände, ver.di, DIE LINKE, SPD und Grüne, hatte auch die Verbandsversammlung des ZAV gegen diese Absicht protestiert, erklärt Michael Riese, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Vogelsberger Kreistag.

Sämtliche Privatisierungsbestrebungen der Abfallverwertung wurden aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Der Bundesrat bezog sich in seiner Hauptempfehlung Nr. 26 auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichte vom 18.06.2009 (Az. 7 C 16/08). Dort heißt es eindeutig: “dass das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kein Einfallstor zur Etablierung paralleler privaterEntsorgungs- und Verwertungsstrukturen beim Hausmüll schaffen wollte.“

Hinsichtlich einer möglichen kommunalen Wertstofftonne hat der Bundesrat nicht die Kraft gefunden, diesmal schon Nägel mit Köpfen zu machen und diese deutschlandweit einzuführen. Stattdessen will man den Kommunen die Form der Wertstofferfassung selbst überlassen. Ob damit ein Vorpreschen von Privaten mit eigenen Wertstofftonnen verhindert werden kann, bleibt fraglich.

Der ZAV sollte deshalb die Einführung von eigenen Wertstofftonnen prüfen um das Feld zu besetzen, bevor „private Rosinenpicker“ zuvorkommen, so Riese abschließend.