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Der kommenden Vogelsberger Kreistagssitzung liegt ein Entschließungsentwurf des Kreisausschusses vor, der zum Ausdruck bringen soll, dass der Vogelsbergkreis auch weiterhin und unbefristet in eigener Regie als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II auftreten möchte.

Michael Riese, Kreistagsabgeordneter der LINKEN kritisiert diese Vorlage , weil das bisherige Optionsmodell eine lokalbornierte Arbeitsmarktpolitik offenbare.

Der Kreisausschuss gehört zu den 69 Optionskommunen, die versuchsweise Bewilligung und Abwicklung des Arbeitslosengeldes II und die Eingliederungsmaßnahmen von Langzeitarbeitslosen ohne die Bundesagentur für Arbeit in eigener kommunaler Verantwortung durchführen.
Nach Ablauf der Versuchsphase und vor allem vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes möchten die Landkreise dieses Modell nun zur dauerhaften Regel machen.

Selbstbewusst behauptet der Kreisausschuss, dass nur die Kommunen in der Lage seien, die Aufgaben der Grundsicherung (populär unter Hartz IV bekannt) für Arbeitssuchende effektiv und flexibel aus einer Hand anzubieten. Ohne zentrale Vorgaben einer Bundesbehörde könne man in der Kommune unmittelbar auf die unmittelbaren Verhältnisse vor Ort und die Erfordernisse des örtlichen Arbeitsmarktes eingehen.

Dabei wird schon mal vom Kreisausschuss die Bedeutung des örtlichen, beschränkten Arbeitsmarktes, aber auch des Qualifizierungsmarktes überschätzt. Wer es mit der effektiven Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und ihrer beruflichen Eingliederung ernst meint, darf sich gerade nicht auf den örtlichen, regionalen Bereich beschränken, sondern muss sich überregional vernetzen, um den Arbeitslosen entsprechende Angebote unterbreiten zu können. Das können die gegenwärtigen Optionskommunen nicht, weder von ihrer technischen Ausstattung noch aufgrund ihrer Organisation. Vielmehr kommt es hier und da auch zu politisch lokalbornierten Entscheidungen, Menschen von außerhalb der eigenen Region den Zugang zu versperren. Auch die Bewilligungspraxis ist in den einzelnen Optionskommunen völlig unterschiedlich. Eine bundesweit einheitliche und vor allem transparente Bewilligungspraxis von Anträgen ist eine berechtigte Forderung der Betroffenen.

Seit Dezember 2004 beobachtet der Hartz-IV-Ombudsrat die Umsetzung der Arbeitsmarktreformen. In mehreren Bereichen hat das unabhängige und ehrenamtliche Gremium dabei Probleme ausgemacht. Sie sind in seinen Abschlussberichten aufgelistet. Bereits 2006 kam der Ombudsrat zur Auffassung, dass eine einheitliche bundesweite Behörde mit lokaler Selbständigkeit der bessere Weg zur Organisation des SGB II sei.

Auch die Betroffenenverbände neigen einer einheitlichen Bundeslösung zu. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V.  stellt in einem aktuellen Schreiben an die Landesarbeits- und Sozialminister ihre Grundpositionen vor:

Zu den Optionskommunen wird ausgeführt: „..insbesondere in den als ‚Optionskommunen’ bezeichneten Kreisen erhalten wir ständig Rückmeldungen und Klagen über eine sehr intransparente Leistungsgewährungspraxis vor Ort bis hin zu der Tatsache, dass Verwaltungs- bzw. Antragsverfahren im Sinne des Sozialleistungsrechtes nicht eröffnet werden. Kernproblem scheint hierbei zu sein, dass die Kommunen sozusagen selbst entscheiden könne, wie sie die rechtlichen Grundlagen des SGB II umsetzen. Im Bereich der derzeit noch bestehenden ‚Mischverwaltungen’ der ARGEn gelten, anders als in den ‚Optionskommunen’, die Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit. Dadurch ist unsres Erachtens eine gewisse Transparenz des Verwaltungsverfahrens gewährleistet, die es unbedingt zu erhalten gilt“:

Entscheidend für eine bessere Transparenz der lokalen Arbeit für Langzeitarbeitslose, bleibt die Forderung, nach mehr demokratischer Kontrolle, was bedeutet, den so genannten SGB-II-Beirat mit mehr Kontroll- und Einspruchsrechten auszustatten. Da stellt sich die  CDU im Kreistag mit ihrer Koaltionsmehrheit aber stur.

Die Vorlage aus dem Kreisausschuss offenbart zwar bundesweit die Wünsche der Landräte, die Kontrolle der Grundsicherung zu übernehmen. Eine solche Entscheidung würde aber allenfalls den Kreisverwaltungen finanziell und von dem gewonnenen Aufgabenfeld her nutzen aber nicht den betroffenen Langzeitarbeitslosen, die dann in ihren Angelegenheiten in Lauterbach andere Entscheidungen vorfinden würden als in Fürth oder Schleswig.