Linke zur Bürgerversammlung zu Medizinversorgung: "Ohne Ängste kooperieren"
25.06.09 - Die außerordentlich gut besuchte Bürgerversammlung zur medizinischen Versorgung im Vogelsberg hatte nach Ansicht der Linken im Vogelsberger Kreistag drei wesentliche Ergebnisse:
"1. Die ärztliche Versorgung im Kreis wird in den kommenden Jahren rasant schlechter, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich nicht organisieren und vor allem gegenüber ihren Krankenkassen aktiv werden, um die notwendigen und möglichen Initiativen zu finanzieren. Ganz offensichtlich sind zwar der Landkreistag und die Kassenärztliche Vereinigung verständig und bemüht, aber diese „Behörden“ muss man meist zum Jagen tragen. Man kann durchaus den Vorstellungen von Hans Joachim Schade vom renommierten Büro Broglie, Schade & Partner folgen und die ärztliche Versorgung durch ein modernes Ärztezentrum organisieren, bei dem auch Ärzte von außerhalb ganz oder partiell tätig werden (vor allem für speziellere Behandlungen). Allerdings müsste ein solches Vorhaben im Rahmen der Strukturpolitik aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, statt es mit privaten Investoren zu realisieren, denen eine entsprechende Rendite zugesichert werden muss.
2. Für die Kooperation oder Verflechtung des Kreiskrankenhauses Alsfeld spielen medizinische Erwägungen, wenn überhaupt nur eine untergeordnete Rolle. Alle genannten oder zu meist mehr erhofften Vorteile einer medizinischen Zusammenarbeit mit den Kliniken in Bad Hersfeld oder auch mit Lauterbach und Schotten sind in jeder Form einer lockeren oder festeren Kooperation realisierbar, ohne dass man die Gesellschaften zusammenschließen muss. Ungeachtet aller Vereinbarungen zwischen irgendwelchen Krankenhausgesellschaften entscheiden noch die Patienten darüber, wo sie ggf. behandelt werden sollen und empfehlen behandelnde Ärzte nach bestem Wissen weitere stationäre Behandlungen. Der vom Verwaltungsleiter Häfner und Landrat Marx angestrebten Verflechtung mit den Kliniken in Bad Hersfeld liegen alleine betriebswirtschaftliche Aspekte zu Grunde. Aber auch hier sind die erhofften Vorteile äußerst fragwürdig. Zwar findet man auf der Webseite des Vogelsbergkreises inzwischen ein Positionspapier zur Verflechtung, aber dabei handelt es sich um nichts anderes, als um die die Meinung des Verwaltungsleiters Häfner; die Vertragsentwürfe, die inzwischen den Kreistagsabgeordneten zugegangen sind, findet man aber nicht.
Wie sieht aber die geplante Konstellation zwischen Alsfelder Krankenhaus und den Hersfelder Kliniken aus? Das Kreiskrankenhaus Alsfeld wird zu einer Tochter der Hersfelder Kliniken, der Vogelsberg hält 5,1% an seiner Krankenhausgesellschaft, während Hersfeld 94,9% Anteile am Kreiskrankenhaus Alsfeld übernimmt. Im Gegenzug erwirbt der Vogelsberg 30% Anteile an den Kliniken in Bad Hersfeld. Der Aufsichtsrat des Kreiskrankenhauses Alsfeld als kommunales Steuerungsinstrument wird aufgelöst, stattdessen übernimmt der neue Aufsichtsrat der Hersfelder Klinken, in dem die Vogelsberger Vertreter institutionell in der Minderheit sind, die Kontrolle der Geschäftsführung des Alsfelder Krankenhauses. Die besonderen Rechte der Alsfelder Vertreter in dem Aufsichtsrat sind reine Kosmetik. Damit sind wesentliche Aspekte der Frage, wer wen schluckt, eigentlich klar beantwortbar.
Auf eine Kündigungsklausel für den Vertrag hat man gleich ganz verzichtet. Einen solchen Unsinn hat man im Vogelsberg vor Jahren schon mal gemacht, als die Bildung eines Zweckverbandes zum Betrieb einer Müllverbrennung nur die einvernehmliche Kündigung vorsah. Die Müllverbrennung wurde nicht gebaut, der Laden bestand einige Jahre und verschlang nur Steuergelder für die eigene Verwaltung und die Verbandsvertreter.
3. Ganz aktuell ist eine Entscheidung des Bundeskartellamts, der in kommunaler Trägerschaft agierenden "Gesundheit Nordhessen Holding" (GNH) die Übernahme der kommunalen Krankenhäuser im Werra-Meißner-Kreis zu untersagen. Das ist insofern von zentraler Bedeutung für Hersfeld und Alsfeld, weil auch diese Häuser in kommunaler Trägerschaft sind, aber in privater Rechtsform von GmbHs geführt werden.
Viele Jahre hat man geglaubt, besonders schlau zu handeln, wenn man wirklich kommunale Einrichtungen in GmbHs umwandelt. Zum einen hofft man, die Sicherungssysteme des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten umgehen zu können, zum anderen die öffentliche Kontrolle aus den Parlamenten in die privatrechtlichen Gremien weg zu verlagern. Jetzt holt einen in der Form des Kartellamtes die eigene Trickserei ein. Wären die diversen Krankenhäuser, die sich aufgrund des Spruchs des Kartellamtes jetzt nicht zusammenschließen dürfen, alles Eigenbetriebe oder öffentliche Zweckverbände, dann würde der Zusammenschluss zur Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen das Kartellamt gar nicht interessieren. So aber werden sie als Marktakteure behandelt wie die Privaten Konzerne auch.
Würde man also das Alsfelder Kreiskrankenhaus wieder zu einem Eigenbetrieb des Landkreises machen, könnte es munter in der Form eines interkommunalen Zweckverbandes oder in der Form einer öffentlichen Stiftung mit den Kliniken Bad Hersfeld, den Krankenhäusern in Lauterbach und Schotten kooperieren, ohne das Ängste hinsichtlich der Zukunft entstehen müssten", so die Linke in ihrer Pressemitteilung







