Nach Beschlussfassung durch den Kreisausschuss am 03.11.2011 wird eine Fachfirma mit der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der angemessenen Mieten im Vogelsberg kreis" beauftragt. Auf Grundlage dieser Daten soll (voraussichtlich im Sommer 2012) eine Satzung zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gem. § 22 a Abs. 1 SGB II dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden (Angemessenheitssatzung).
Der Erlass einer Satzung zur Berücksichtigung einer monatlichen Pauschale für die Kosten der Unterkunft und Heizung gem. § 22 a Abs. 2 SGB II ist nicht vorgesehen (Pauschalierungssatzung).